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Weinberg im Herbst

FREIHEIT IST NICHT VERHANDELBAR.

WIR SAGEN
WIR SAGEN KLAR NEIN ZU DEN NEUEN VERTRÄGEN. WEIL FREIHEIT NICHT VERHANDELBAR IST.

Das Paket Schweiz-EU bündelt mehrere Abkommen mit sehr unterschiedlichen Integrationsstufen und Rechtswirkungen in einer einzigen Vorlage. Kaum jemand ist in der Lage, das ganze Paket zu überblicken: über 2000 Seiten Texte mit Abkommen, dazu Protokolle, Anhänge, Erklärungen und Hunderte Rechtsakte, auf die verwiesen wird und die integrale Bestandteile der Verträge sind. Insgesamt hochkomplex und kaum nachvollziehbar. 

Für die einzelnen Bereiche der Abkommen ergeben sich unterschiedlich starke Eingliederungen in das EU-Regime. In den bestehenden Abkommen Personenfreizügigkeit, Luftverkehr, Landverkehr, technische Handelshemmnisse und Landwirtschaft müssten wir EU-Recht neu in Schweizer Recht übernehmen. Das Gleiche gilt für die neuen Abkommen Strom,  Lebensmittelsicherheit und Gesundheit.

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Am 2. März 2026 wurde das Paket von Bundespräsident Guy Parmelin und der EU‑Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen unterzeichnet. Nun wird es im Parlament beraten. Auch wir haben uns intensiv damit auseinandergesetzt und erachten das Paket als gefährlich, unfair und unnötig. Zudem würde es unser Land grundlegend verändern.

Es ist daher höchste Zeit, dass sich die gesamte Bevölkerung mit diesem Paket beschäftigt und es dem obligatorischen Referendum unterstellt wird. Unsere Argumente erläutern wir in den folgenden Abschnitten.

UNSERE ARGUMENTE

ZWINGENDE ÜBERNAHME VON FREMDEM RECHT.

Neu muss die Schweiz EU-Recht im Binnenmarktbereich übernehmen. Das heisst, sie muss EU-Rechtsakte in Schweizer Recht übernehmen. Will die Schweiz einen Rechtsakt nicht übernehmen, kann die EU "Ausgleichsmassnahmen" gegen die Schweiz beschliessen.

 

Für die Übernahme von EU-Recht gibt es zwei Methoden: die Äquivalenzmethode sieht vor, dass die Schweiz eigenes Recht erlässt, welches mit den jeweiligen EU-Gesetzgebungsakten äquivalent ist. Betroffen sind die Abkommen zu Landverkehr, Technische Handelshemmnisse und Landwirtschaft. Die zweite und deutlich häufigere Methode ist die Integrationsmethode: in den Bereichen Personenfreizügigkeit, Luftverkehr, Lebensmittelsicherheit, Strom und Gesundheit werden Rechtsakte der EU direkt übernommen und gelten auch in der Schweiz. Das Schweizer Recht wird durch Verweise mit dem EU-Recht verbunden. Das Ziel der beiden Methoden ist das Gleiche: die Schweiz muss EU-Recht übernehmen. 

Diese Regelung erfasst sowohl bestehende als auch künftige Gesetzgebungsakte. Erlässt die EU neue Rechtsakte und integriert diese in eines der Abkommen, verpflichtet sich die Schweiz, diese zu übernehmen. Da heute nicht absehbar ist, welche Vorschriften die EU in den betroffenen Bereichen in Zukunft erlassen wird, entsteht eine erhebliche Rechtsunsicherheit. Dies steht im Gegensatz zur häufig geäusserten Erwartung der Befürworter, wonach gerade mehr Rechtssicherheit geschaffen werden soll. In diesem Zusammenhang sollte man auch noch bedenken, dass das Schweizer Recht sehr einfach und für alle gut verständlich geschrieben ist - in der EU sieht das anders aus, zur Auslegung der komplizierten Texte braucht es Fachkundige und es kommt oft zu Streitigkeiten.

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KEINE ECHTE MITSPRACHE.

Für die Schweiz bedeuten die Verträge also: fremdes Recht ohne formelle Mitentscheidung - die Schweiz hat kein Stimmrecht im Gesetzgebungsprozess der Europäischen Union.

Regeln und Gesetze für die Schweiz werden künftig von der EU-Kommission, EU-Parlament und dem Rat der Mitgliedsstaaten gemacht. Die Schweiz als Nichtmitglied wird bei der EU-Gesetzgebung im Gegensatz zu den EU-Mitgliedstaaten lediglich mitwirken, aber nicht mitbestimmen können. Es ist sehr fraglich, ob wir Ausnahmen für uns geltend machen könnten. Die Mitgliedsländer können und tun das auch, was die Uneinheitlichkeit im EU-Binnenmarkt erklärt. Wir wären also eine Art "Passivmitglied" mit offensichtlichen Nachteilen. Das Argument, dass es besser wäre, doch gleich der EU beizutreten, wird nicht lange auf sich warten lassen.

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Die institutionellen Abkommen integrieren zwei komplett unterschiedliche Vertragspartner. Auf der einen Seite die zentralistisch und in mancher Hinsicht undemokratisch organisierte EU, auf der anderen die Schweiz mit ihrer gelebten Demokratie und ihrer starken Beteiligung der Bevölkerung. Wir funktionieren bottom-up, statt über Zentralisierung und Regulierung.

Wer diese Stärken bewahren will, darf sie nicht weggeben. Unsere Souveränität ist kein nostalgischer Begriff, sondern die Grundlage unseres Wohlstandes. Mehr Wirtschaftswachstum, höheres BIP pro Kopf, höhere Löhne, tiefere Arbeitslosigkeit, geringere Inflation - die Schweiz übertrifft die EU in wichtigen Bereichen und darf sich nicht der lähmenden Regulierungsflut aus Brüssel anschliessen.

DAVID GEGEN GOLIATH.

Die zwei so unterschiedlichen Institutionen Schweiz und EU können nur vereint werden, wenn die eine Seite von ihren eigenen grundlegenden Merkmalen absieht. Im vorliegenden Fall wäre dies die Schweiz, welche einseitig EU-Recht übernehmen muss, ohne selber ein ähnliches Instrument zu haben. Ob beim Erlass eines neuen EU-Rechtsaktes auch Schweizer Recht geändert werden muss, entscheidet der sogenannte "Gemischte Ausschuss". Bei Streitigkeiten im Gemischten Ausschuss kommt ein Schiedsgericht zum Zug. So auch, wenn die Schweiz zu einer Rechtsübernahme verpflichtet ist, dies aber in einem bestimmten Fall nicht will. Je nachdem, welche Bestimmungen diese Streitigkeit betrifft, muss das Schiedsgericht die Frage dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorlegen. Dessen Entscheidung ist für das Schiedsgericht bindend. - der EuGH hat in Rechtsfragen also das letzte Wort. 

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Die Schweiz kann zwar die Übernahme neuer EU-Rechtsakte dem Referendum unterstellen, doch eine Ablehnung bleibt nicht folgenlos: Die Europäische Union kann in diesem Fall "Ausgleichsmassnahmen" - also eine Art Bestrafung - in anderen Binnenmarktabkommen ergreifen (mit Ausnahme der Landwirtschaft). Zwar steht dieses Instrument formal auch der Schweiz zu, doch besteht eine strukturelle Asymmetrie: Da die EU das massgebliche Recht setzt und dessen Auslegung letztlich durch den Europäischer Gerichtshof prägt, entsteht Konfliktpotenzial primär dann, wenn die Schweiz von diesem Recht abweichen will. In der Praxis dürften Streitigkeiten daher häufig aus einer Nichtübernahme oder abweichenden Umsetzung durch die Schweiz resultieren. 

KEINE WEITERFÜHRUNG DES BILATERALEN WEGES.

 

Aufgrund dieser Unausgeglichenheit stellt sich eine grundsätzliche Frage: Würde man privat einen Vertrag akzeptieren, bei dem die eine Seite die Regeln bestimmt und weiterentwickelt, während die andere diese übernehmen muss, ohne gleichberechtigt mitentscheiden zu können?

Zwar existieren Kleinstaaten, die in bestimmten Bereichen Recht von ihren grösseren Nachbarn übernehmen. Auch im European Economic Area (EWR) gibt es Modelle, in denen Nichtmitgliedstaaten EU-Recht übernehmen. In beiden Fällen ist die Rechtsübernahme jedoch Teil einer umfassenderen und bewusst gewählten Integration und geht mit institutionell geregelten Mitwirkungsmechanismen einher.

Im Unterschied dazu basiert der bilaterale Weg der Schweiz traditionell auf einer sektoriellen Zusammenarbeit mit der Europäische Union, ohne vergleichbare institutionelle Einbindung. Vor diesem Hintergrund sind wir klar der Meinung, dass das Paket Schweiz–EU keine blosse Weiterführung dieses bilateralen Ansatzes darstellt.

 

Nun kann man hier noch etwas ausholen: Die EU wurde zur Schaffung eines einheitlichen Rechtsraumes konzipiert und diese Idee basierte ursprünglich auf der gegenseitigen Anerkennung geltender Vorschriften. Seit Beginn der 1990er Jahre weicht die EU vermehrt von diesem Prinzip ab und setzt stattdessen auf das Prinzip der Rechtsharmonisierung (Integrationsprinzip). Heisst, die EU-Kommission erlässt immer mehr Rechtsakte, welche anschliessend für den gesamten EU-Raum gelten. Aus Sicht der EU macht es natürlich Sinn, dass auch die Schweiz in diesen Raum fallen würde. Für die Schweiz bedeutet dies aber die Aufgabe der Souveränität und der direkten Demokratie in zentralen Bereichen unseres Lebens wie der Personenfreizügigkeit oder Strom.

Gemäss Art. 140 der Bundesverfassung beschliessen Volk und Stände über den Beitritt zu supranationalen Gemeinschaften. Obwohl es sich beim vorliegenden Paket formell nicht um einen Beitritt handelt, sind die Inhalte sogar noch weitreichender. Schliesslich werden wir einem fremden Gericht unterstellt, ohne dass wir selber Richter stellen können. Gleichzeitig verstösst das Paket gegen Artikel 121a der Bundesverfassung. Darin heisst es, dass die Schweiz die Zuwanderung eigenständig steuert. Mit der dynamischen Rechtsübernahme im Bereich Freizügigkeit verlieren wir diese Kontrolle. Dieser Artikel müsste konsequenterweise geändert werden und dies erfordert zwingend das Volks- und Ständemehr. Es ist aus unserer Sicht deshalb höchst problematisch, dass der Bundesrat das Paket an Volk und Ständen vorbeischleusen will. Das Paket muss dem obligatorischen Referendum a fortiori (erst recht) unterstellt und somit von Volk und Ständen angenommen werden.

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DIE DIREKTE DEMOKRATIE HAT AUSGEDIENT.

Man stelle sich nun vor, welche Auswirkungen das Ganze auf unser direktdemokratisches System hat: Ein Mitglied des Gemischten Ausschusses - höchstwahrscheinlich ein Beamter / eine Beamtin - muss zuerst erkennen, dass die Schweiz möglicherweise einen Rechtsakt nicht übernehmen möchte und dies innert nützlicher Frist mitteilen. Erst danach kann die Schweiz das Referendum ergreifen. Aber können Stimmbürgerinnen und Stimmbürger überhaupt noch frei nach eigener Überzeugung abstimmen, wenn gleichzeitig Ausgleichsmassnahmen drohen?

​Gefährlich ist auch der bundesgerichtlich anerkannte Vorrang von EU-Recht vor Schweizer Recht. Neu erlassene Gesetze, die gegen die Verträge mit der EU verstossen, hätten keine Berechtigung. Das Initiativrecht würde mit den neuen institutionellen Mechanismen faktisch ausgehebelt und die freie Meinungsbildung der Schweizer Stimmbürgerinnen und Stimmbürger massiv eingeschränkt. 

 

Auch das Parlament hätte in den betroffenen Bereichen nicht mehr viel zu sagen. Ohne dass unser gewählten Politiker und Politikerinnen mitwirken können, bleiben sie aussen vor. Stattdessen können lediglich die bereits erwähnten Bundesbeamten "auf Einladung der Kommission" am Decision Shaping, nicht am Decision Taking, teilhaben. Und dies immer, wenn es "zur Gewährleistung des ordnungsgemässen Funktionierens des Abkommens erforderlich" sei. Wann dies genau der Fall ist, bestimmt die EU-Kommission. Bei bestehenden Abkommen, wie zum Beispiel Schengen, haben wir heute übrigens ein deutlich grösseres Mitspracherecht.

SOZIALHILFEBEZÜGER STATT FACHKRÄFTE.

Das heute bestehende Freizügigkeitsabkommen erlaubt Staatsangehörigen aus dem EU-Raum, in der Schweiz zu arbeiten, zu studieren und zu wohnen. Mit den neuen Verträgen könnte dieses Abkommen an die Unionsbürgerrichtlinie angeglichen werden.

 

Diese Richtlinie bringt weitreichende Änderungen mit sich: Das Daueraufenthaltsrecht erhalten EU-Bürgerinnen und EU-Bürger in der Schweiz neu automatisch nach fünf Jahren, sofern die Person erwerbstätig ist, über ausreichende Mittel verfügt oder in bestimmten Sonderfällen fällt. In der EU gilt bereits eine Teilzeitbeschäftigung – auch in Kombination mit Sozialhilfe – als Erwerbstätigkeit. Gleichzeitig kann heute der Bezug von Sozialhilfe den Anspruch auf das Daueraufenthaltsrecht gefährden. In der EU hingegen sind Daueraufenthalter deutlich stärker geschützt und die Behörden verlieren einen grossen Teil ihres Ermessensspielraums.

 

Auch der Familiennachzug wird ausgeweitet: Grosseltern oder weitere Angehörige können nachziehen, sofern sie abhängig sind oder Teil des Haushalts waren. Dies gilt auch für Familienangehörige aus Drittstaaten. Heute ist es in der Schweiz kaum möglich, Eltern, Geschwister oder erwachsene Kinder aus Drittstaaten nachzuziehen, und die Behörden verfügen auch hier über einen grossen Ermessensspielraum.

Bei übermässiger Einwanderung könnte die Schweiz von der viel zitierten "Schutzklausel" Gebrauch machen und bei "schwerwiegenden wirtschaftlichen oder sozialen Problemen, die auf die Anwendung des Abkommens zurückzuführen sind" den Gemischten Ausschuss und das Schiedsgericht beiziehen. Wir möchten unsere Zuwanderung aber steuern können, bevor im Ermessen der EU "schwerwiegende Probleme" vorliegen. 

Was bei diesem Thema selten erwähnt wird, ist die Asymmetrie. EU-Bürgerinnen und Bürger erhalten in der Schweiz weitreichende rechtlich garantierte Ansprüche: Daueraufenthalt, Familiennachzug, Gleichbehandlung bei Sozialleistungen. Für Schweizerinnen und Schweizer gelten in den EU-Mitgliedsstaaten hingegen weiterhin die jeweiligen nationalen Regelungen.

Zudem gilt es auch im Bereich der Freizügigkeit zu berücksichtigen, dass die EU Änderungen und Erweiterungen vornehmen kann. Die Schweiz verpflichtet sich dazu, diese Weiterentwicklungen zu übernehmen.

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WELCHES PROBLEM MÜSSEN WIR EIGENTLICH LÖSEN?

Die Schweiz hat erfolgreiche Produkte, ein hohes Lohnniveau, attraktive Arbeitsplätze und die EU exportiert mehr Waren in die Schweiz als umgekehrt - die EU braucht die Schweiz, so wie die Schweiz die EU braucht.

Es geht uns gut. Die Schweiz hat eine resiliente Wirtschaft und einen hohen Wohlstand. Warum also sollen wir uns freiwillig an die EU anbinden? Eine Organisation, die in allen wesentlichen Bereichen schlechter dasteht als wir? Warum sollen wir unsere Wirtschaft wissentlich mit offensichtlich schädlicher Bürokratie behindern?

 

Mit dem Paket Schweiz-EU präsentiert der Bundesrat ganz viele vermeintliche Lösungen zu Problemen, welche gar nicht bestehen. Natürlich wollen auch wir weiterhin mit der EU Handel treiben und in vielen Bereichen zusammenarbeiten. Die vorliegenden Abkommen gehen aber deutlich zu weit. 

UNSER FAZIT
DESHALB "JA" ZUM OBLIGATORISCHEN REFERENDUM UND "NEIN" ZUM PAKET SCHWEIZ - EU IN DER VORLIEGENDEN FORM.
 
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Die neuen EU-Verträge gehen zu weit. Viele denken es, wenige sagen es - wir vernetzen Gleichgesinnte und geben ihnen eine gemeinsame Stimme - Zusammen für eine lebenswerte, freie Schweiz!

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