Impressum
Kontaktadresse:
Verein Liberales Netzwerk
Statuten
Art. 1 Name und Sitz
Unter dem Namen „Liberales Netzwerk“ besteht ein nicht gewinnorientierter Verein im Sinne von Art. 60 ff. des Schweizerischen Zivilgesetzbuch (ZGB) mit Sitz in Frick.
Art. 2 Zweck
1 Der Verein bezweckt die Förderung liberaler Werte in der Schweiz. Er dient insbesondere:
-
a) der Vernetzung von liberal denkenden Personen;
-
b) der Meinungsbildung zu politischen und gesellschaftlichen Themen;
-
c) der Organisation von Veranstaltungen, Kampagnen und öffentlichen Diskussionen.
2 Der Verein setzt sich ein für:
-
a) Freiheit, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit;
-
b) Unabhängigkeit und Souveränität der Schweiz;
-
c) Selbstverantwortung und bürgerliche Mitwirkung.
3 Ein besonderer Fokus liegt auf der kritischen Auseinandersetzung mit internationalen Verträgen, insbesondere solchen mit der Europäischen Union, sowie deren Auswirkungen auf die Souveränität und direkte Demokratie der Schweiz.
4 Der Verein ist parteiunabhängig und konfessionell neutral. Der Verein verfolgt keine kommerziellen Zwecke und erstrebt keinen Gewinn.
Art. 3 Mittel
Zur Verfolgung des Vereinszwecks verfügt der Verein über folgende Mittel:
-
a) Spenden und weitere freiwillige Zuwendungen;
-
b) Mitgliederbeiträge (optional);
-
c) Erlös aus Vereinsaktivitäten, wie zum Beispiel Erlös anlässlich eines Diskussionsanlasses.
Art. 4 Mitgliedschaft: Ein- und Austritt, Mitgliederbeitrag sowie Datenschutz und -sicherheit
1 Mitglied kann jede natürliche Person werden, die den Vereinszweck unterstützt.
2 Die Aufnahmegesuche können in elektronischer oder mündlicher Form an den Vorstand gerichtet werden. Er entscheidet über eine Aufnahme neuer Mitglieder. Eine Ablehnung der Mitgliedschaft wird durch den Vorstand kurz begründet.
3 Ein Austritt ist jederzeit möglich, entweder durch elektronische, schriftliche oder mündliche Mitteilung an den Vorstand.
4 Die Bezahlung eines eventuellen Mitgliederbeitrages stellt keine Bedingung für die Mitgliedschaft dar.
5 Jedes Mitglied gibt durch seinen Beitritt die unwiderrufliche Zustimmung, dass seine personenbezogenen Daten, insbesondere Name, Geburtsdatum, Wohnadresse, E-Mailadresse und Telefonnummer, politische Zugehörigkeit und seine fachliche und organisatorische Ausbildung und Tätigkeit mittels elektronischer oder analoger Datenverarbeitung erfasst werden und innerhalb des Vereins verarbeitet und weitergegeben werden, insbesondere für den Informationsaustausch, die Vereinsgeschichte, Führung der Buchhaltung und Zustellung von internem Informationsmaterial aller Art. Jedes Mitglied hat das Recht nachzufragen, wie seine Daten verwendet wurden.
Art. 5 Organe
Die Organe des Vereins sind:
-
a) die Generalversammlung
-
b) der Vorstand
Art. 6 Generalversammlung
1 Die Generalversammlung ist das oberste Organ des Vereins. Sie hat folgende unentziehbare Aufgaben und Kompetenzen:
-
a) Genehmigung des Protokolls der letzten Vereinsversammlung;
-
b) Genehmigung des Jahresberichts des Vorstands;
-
c) Genehmigung der Jahresrechnung;
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d) Entlastung des Vorstandes;
-
e) Wahl des Präsidenten/der Präsidentin und der übrigen Vorstandsmitglieder;
-
f) Kenntnisnahme des Jahresbudgets;
-
g) Kenntnisnahme des Tätigkeitsprogramms;
-
h) Änderung der Statuten;
-
i) Entscheid über die Auflösung des Vereins und die Verwendung des Liquidationserlöses.
2 Sie besteht aus allen Mitgliedern des Vereins.
3 Eine ordentliche Vereinsversammlung findet einmal jährlich nach Einberufung durch den Vorstand statt. Die Vereinsversammlung wird vom Vorstand mindestens 14 Tagen im Voraus unter Angabe der Traktanden einberufen. Die Einladungen erfolgen per E-Mail.
4 Der Vorstand kann jederzeit die Einberufung einer ausserordentlichen Vereinsversammlung mindestens 14 Tagen im Voraus unter Angaben des Zwecks verlangen.
5 Die Generalversammlung kann physisch oder digital (insbesondere per Videokonferenz) durchgeführt werden.
6 Jede ordnungsgemäss einberufene Vereinsversammlung ist unabhängig von der Anzahl der anwesenden Mitglieder beschlussfähig. Die Mitglieder fassen die Beschlüsse mit dem einfachen Mehr der anwesenden Mitglieder. Bei Stimmengleichheit fällt der Präsident/die Präsidentin den Stichentscheid.
7 Über die gefassten Beschlüsse ist ein Beschlussprotokoll abzufassen.
Art. 7 Vorstand
1 Der Vorstand besteht aus mindestens drei und maximal 7 Personen, wobei es keine Obergrenze an Mitglieder besteht. Im Vorstand sind mindestens folgende Ressorts vertreten:
-
a) Präsidium;
-
b) Vizepräsidium;
-
c) Sekretariat.
2 Der Vorstand konstituiert sich mit Ausnahme des Präsidiums selber. Die Amtszeit beträgt drei Jahre, wobei eine Wiederwahl möglich ist.
3 Der Vorstand organisiert die laufenden Geschäfte und vertritt den Verein nach aussen.
4 Die Vorstandssitzungen können physisch oder digital durchgeführt werden.
5 Er kann für die Erreichung der Vereinsziele Personen gegen eine angemessene Entschädigung anstellen oder beauftragen.
6 Der Vorstand ist ehrenamtlich tätig, er hat Anrecht auf Vergütung der effektiven Spesen.
Art. 8 Zeichnungsberechtigung
Jedes Vorstandsmitglied hat für den Verein Kollektivunterschrift zu zweien.
Art. 9 Geschäftsjahr
Das Geschäftsjahr beginnt jeweils am 1. Januar und endet am 31. Dezember. Das erste Geschäftsjahr beginnt mit der Gründung des Vereins und endet erstmals per 31.Dezember 2027.
Art. 10 Haftung
Für die Verbindlichkeiten des Vereins haftet ausschliesslich das Vereinsvermögen. Eine persönliche Haftung der Mitglieder ist ausgeschlossen.
Art. 9 Auflösung
Die Auflösung des Vereins erfolgt durch Beschluss der Generalversammlung und erfordert eine Zweidrittelmehrheit der anwesenden Mitglieder.
Art. 10 Inkrafttreten
Diese Statuten wurden an der Gründungsversammlung vom 15. April 2026 angenommen und treten sofort in Kraft.
Nutzungsbedingungen
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