
Freiheit ist nicht verhandelbar.
Wir sagen klar NEIN zu den neuen Verträgen mit der EU
- weil Freiheit nicht verhandelbar ist.
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Das Paket Schweiz-EU bündelt dreizehn Abkommen mit sehr unterschiedlichen Integrationsstufen und Rechtswirkungen in einer einzigen Vorlage. Kaum jemand ist in der Lage, das ganze Paket zu überblicken: über 2000 Seiten Abkommenstexte, unzählige Verweise auf Protokolle, Anhänge, Erklärungen und Hunderte Rechtsakte, auf die verwiesen wird und die integraler Bestandteil der Verträge sind. Insgesamt hochkomplex und kaum nachvollziehbar.
Für die 13 einzelnen Bereiche der Abkommen, ergeben sich unterschiedlich starke Integration in das EU-Regime. In den Bereichen Personenfreizügigkeit, Luftverkehr, Landwirtschaft (Lebensmittelsicherheit), Elektrizität und Gesundheit würde EU-Recht neu direkt in der Schweiz gelten. In den drei weiteren Binnenmarktabkommen Landverkehr, Technische Handelshemmnisse und Landwirtschaft würde EU-Recht in Schweizer Recht übernommen.
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Aktuell uns bis Oktober 2026 ist das Paket nun in der Vernehmlassung. Auch wir haben uns damit auseinandergesetzt und erachten es als gefährlich, unfair und unnötig. Und es verändert unser Land grundlegend. Warum dies so ist erläutern wir gerne in den nachfolgenden Abschnitten.
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Zwingende Übernahme von fremdem Recht.
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​Neu muss die Schweiz im Binnenmarktbereich EU-Recht zwingend übernehmen. Dies gilt sowohl für bestehendes als auch für Recht, welches in Zukunft erst noch geschaffen wird. Dabei unterscheiden die Verträge zwischen automatischer Rechtsübernahme (neues EU-Recht erlangt in der Schweiz unmittelbar Geltung) und dynamischer Rechtsübernahme (neues EU-Recht muss zuerst ins innerstaatliche Recht überführt werden). Machen wir es kurz: das alles spielt keine Rolle, die Übernahme ist in jedem Fall zwingend.
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Da heute niemand beurteilen kann, welches Recht die EU in Zukunft in den betroffenen Bereichen schaffen wird, begeben wir uns in eine grosse Rechts-UN-sicherheit, und nicht wie oft von den Befürwortern behauptet, in Rechtssicherheit.
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Keine echte Mitsprache.
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Für die Schweiz bedeuten die Verträge also: fremdes Recht ohne echte Mitsprache.
Regeln und Gesetze werden künftig in Brüssel von der EU-Kommission gemacht. Die Schweiz als Nichtmitglied wird bei der EU-Gesetzgebung im Gegensatz zu den EU-Mitgliedstaaten nicht mitbestimmen können. Wir können auch keine Ausnahmen für uns geltend machen. Die Mitgliedsländern können und tun das auch, was die Uneinheitlichkeit im EU-Binnenmarkt erklärt. Als "Passivmitglied" wären wir also sogar enger integriert, als EU-Mitgliedstaaten!
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Das institutionelle Abkommen integriert zwei komplett unterschiedliche Vertragspartner. Auf der einen Seite die zentralistisch und in mancher Hinsicht undemokratisch organisierte EU. Auf der anderen die Schweiz mit ihrer gelebten Demokratie und starker Beteiligung der Bevölkerung. Bottom-up statt Zentralisierung und Regulierung.
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Wer diese Stärken bewahren will, darf sie nicht weggeben. Unsere Souveränität ist kein nostalgischer Begriff, sondern die Grundlage unserer Wohlstandes. Mehr Wirtschaftswachstum, höheres BIP pro Kopf, tiefere Arbeitslosigkeit - die Schweiz schlägt die EU in wichtigen Bereichen und darf sich nicht der lähmenden Regulierungsflut aus Brüssel anschliessen.
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David gegen Goliath.
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Die zwei so unterschiedlichen Institutionen Schweiz und EU können nur vereint werden, wenn die eine Seite von ihren eigenen grundlegenden Merkmalen absieht. Im vorliegenden Fall wäre dies die Schweiz, welche einseitig EU-Recht übernehmen müsste, ohne selber ein ähnliches Instrument zu haben. Ob beim Erlass eines neuen EU-Rechtsaktes auch Schweizer Recht geändert werden muss, entscheidet der sogenannte Gemischte Ausschuss. Bei Streitigkeiten im Gemischten Ausschuss, kommt das vielgepriesene Schiedsgericht zum Zug. So auch, wenn die Schweiz einen Teil des Techts zwar übernehmen muss, aber nicht übernehmen will. Um zu verbindlichen Entscheidungen zu kommen, muss dieses Schiedsgericht eine verbindliche Anweisung des EU-Gerichtshofs (EuGH) einholen - der EuGH hat also das letzte Wort und das Schiedsgericht ist faktisch ein Hohn.
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Doch damit nicht genug - Die Schweiz kann gegen die Übernahme eines Rechtaktes das Referendum ergreifen. Aber im Falle einer Ablehnung des neuen Rechts dürfte die EU "Ausgleichsmassnahmen" - also Sanktionen - in einem der übrigen Binnenmarktabkommen beschliessen (mit Ausnahme der Landwirtschaft).
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Keine Weiterführung des bilateralen Weges.
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Aufgrund dieser Unausgeglichenheit fragen wir uns: Würdest du privat jemals einen Vertrag unterschreiben, bei dem die Gegenseite jederzeit einfach die Regeln ändern kann und nur eine Partei die andere bestrafen darf? Und kennst du ein anderes Land auf dieser Welt, welches fremdes Recht automatisch übernimmt, ohne selber mitbestimmen zu können?
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All dies fordert die EU aber von uns - das ist kein bilateraler Weg auf Augenhöhe.
Nun kann man hier noch etwas ausholen: Die EU wurde zur Schaffung eines einheitlichen Rechtsraumes konzipiert und diese Idee basierte ursprünglich auf der gegenseitigen Anerkennung gelternder Vorschriften. Seit Beginn der 1990er Jahre weicht die EU vermehrt von diesem Prinzip ab und setzt stattdessen auf das Prinzipt der Rechtsharmonisierung (Integrationsprinzip). Heisst, die EU-Kommission erlässt immer mehr Rechtsakte, welche anschliessend für den gesamten EU-Raum gelten. Aus Sicht der EU macht es natürlich Sinn, dass auch die Schweiz in diesen Raum fallen würde. Für die Schweiz bedeutet dies aber die Aufgabe der Souveränität und der direkten Demokratie in zentralen Bereichen unseres Lebens wie der Personenfreizügigkeit oder Elektrizität.
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Die direkte Demokratie hat ausgedient.
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Mann stelle sich nun vor, welche Auswirkungen das Ganze auf unser direktdemokratisches System hat: Jemand im Gemischten Ausschuss, also höchstwahrscheinlich irgendein Beamter / eine Beamtin, muss zuerst erkennen, dass die Schweiz möglicherweise einen Rechtsakt nicht übernehmen möchte und dies innert nützlicher Frist mitteilen. Die Schweiz kann dann das Referendum ergreifen. Aber wie würdest du abstimmen, wenn dir bei der Abstimmung die drohenden Ausgleichsmassnahmen im Nacken sitzen?
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​Gefährlich ist auch der bundesgerichtlich anerkannte Vorrang von EU Recht vor Schweizer Recht. Neu erlassene Gesetze, die gegen die Verträge mit der EU verstossen, hätten keine Berechtigung. Das Initiativrecht würde mit den neuen institutionellen Mechanismen faktisch ausgehebelt und die freie Meinungsbildung der Schweizer Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern massiv eingeschränkt.
Auch das Parlament hätte in den betroffenen Bereichen nicht mehr viel zu sagen. Ohne dass sie mitwirken können, bleiben sie aussen vor. Stattdessen können lediglich die bereits erwähnten Bundesbeamten - "auf Einladung der Kommission" am Decision Shaping, nicht am Decision Taking, teilhaben. Und dies immer, wenn es "zur Gewährungleistung des ordnungsgemässen Funktionierens des Abkommens erforderlich" sei. Wann dies genau der Fall ist, bestimmt die EU-Kommission. Bei bestehenden Abkommen wie zum Beispiel Schengen haben wir heute übrigens ein deutlich grösseres Mitspracherecht.
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Sozialhilfebezüger statt Fachkräfte.
Das heute bestehende Freizügigkeitsabkommen erlaubt Staatsangehörigen aus dem EU-Raum erlaubt, in der Schweiz zu arbeiten, zu studieren und zu wohnen. Dieses müsste nun revidiert und um die sogenannte Unionsbürgerrichtlinie erweitert werden.
Diese Richtlinie bringt so einiges mit sich: erleichterter Familiennachzug bis hin zu Gross- und Schwiegerweltern. Daueraufenthaltsrecht bereits nach 5 statt 10 Jahren, sofern jemand erwerbstätig ist. In der EU gilt allerdings auch als erwerbstätig, wer Sozialhilfe bezieht und nebenher 12 Stunden pro Woche arbeitet. Diese "Erwerbstätigen" können trotz Sozialhilfe ihre gesamte Familie nachziehen und Ehegatten können nicht gezwungen werden zu arbeiten, um der Sozialhilfe zu entkommen. Im Alter würden diese Leute natürlich Ergänzungsleistungen beziehen. Übrigens gelten in der EU auch Arbeitslosengelder als Erwerbseinkommen.
Man könnte also aus der EU in die Schweiz reisen, Teilzeit arbeiten, gleichzeitig Sozialhilfe beziehen, seine ganze Familie nachziehen, drei Jahre arbeiten, den Job verlieren, zwei Jahre Arbeitslosengelder kassieren, den Daueraufenthalt erlangen und sich und seine Familie bis zum Lebensende finanzieren lassen - genauso organisiert man eine Zuwanderung in unseren Sozialstaat!
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Bei übermässiger Einwanderung könnte die Schweiz von der viel zitierten "Schutzklausel" Gebrauch machen und bei "schwerwiegenden wirtschaftlichen oder sozialen Problemen, die auf die Anwendung des Abkommens zurückzuführen sind" den Gemischten Ausschuss und das Schiedsgericht beiziehen. Was beruhigend tönt, nützt gar nichts - denn auch hier urteilt und entscheidet schlussendlich der EuGH.
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Was bei diesem Thema selten erwähnt wird ist die Asymmetrie. EU-Bürger in der Schweiz erhalten weitreichende, rechtlich garantierte Ansprüche: Daueraufenthalt, Familiennachzug, Gleichbehandlung bei Sozialleistungen. Schweizerinnne und Schweizer in der EU erhalten diese Rechte im Gegenzug nicht.
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Wo liegt eigentlich das Problem, welches wir lösen "müssen"?
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Die Schweiz hat erfolgreiche Produkte, ein hohes Lohnniveau, attraktive Arbeitsplätze und die EU exportiert mehr Waren in die Schweiz als umgekehrt - die EU braucht die Schweiz, so wie die Schweiz die EU braucht.
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Und es geht uns gut. Die Schweiz hat eine resiliente Wirtschaft und einen hohen Wohlstand. Wir haben kein Problem. Warum also sollen wir uns freiwillig an die EU anbinden? Eine Organisaton, die in allen wesentlichen Bereichen schlechter dasteht als wir? Warum sollen wir unsere Wirtschaft wissentlich mit absurder und offensichtlch schädlicher Bürokratie behindern? Wusstest du übrigens, dass eine Banane in der EU nur eine Banane ist, wenn sie eine Länge von mindestens 14 Zentimeter hat? Und die EU erlässt jährlich mehrere hundert neuer Rechtsakte.
Mit dem Paket Schweiz-EU präsentiert und der Bundesrat ganz viele vermeintliche Lösungen zu einem Problem, welches gar nicht besteht.
Also liebe EU und EU-Turbos - wir wollen weiterhin gemeinsam Handel betreiben und in vielen Bereichen zusammenarbeiten. Aber wir lassen uns nicht erpressen und wir opfern nicht unsere Souveränität und unseren Wohlstand für ein paar wirtschaftliche Vorteile. Unsere bestehenden Verträge bieten eine gute Basis für die weitere Zusammenarbeit.
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NEIN zum neuen Paket Schweiz - EU: gefährlich. unfair. unnötig.
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