7 Gründe für ein Nein zu den EU-Verträgen!
Ein Beitrag von Christian Wasserfallen, Nationalrat FDP
30. September 2026

Christian Wasserfallen ist seit 2007 Nationalrat aus dem Kanton Bern und amtete für mehrere Jahre als Vizepräsident der FDP.Die Liberalen.
Christan unterstützt das Liberale Netzwerk als Supporter und hat uns diesen Blogbeitrag freundlicherweise zur Verfügung gestellt.
Das Original findet sich auf seiner persönlichen Website: https://wasserfallen.news/7-gruende-fuer-ein-nein-zu-den-eu-vertraegen/
Es stimmt schlicht nicht, dass mit einem Nein zu den vorliegenden EU-Verträgen der bilaterale Weg endet. Die Bilateralen I und II werden weiterbestehen. Sie müssten aktiv gekündigt werden – aufgrund der Guillotine-Klausel bei den Bilateralen I gesamthaft. Das ist niemals im Interesse einer der beiden Seiten.
Diese Drohkulisse des kompletten Wegfalls der Bilateralen wurde bereits beim Abbruch der Verhandlungen über das institutionelle Rahmenabkommen aufgebaut. Damals wurde ebenfalls vor gravierenden Folgen für den bilateralen Weg und wirtschaftlichen Konsequenzen gewarnt. Eingetreten ist dieses Szenario nicht.
In der Volksabstimmung ist aufgrund der tiefgreifenden Eingriffe in unsere direktdemokratischen Prozesse zwingend das Ständemehr vorzusehen.

7 Gründe, die EU-Verträge abzulehnen:
1. Privilegierter Marktzugang – aber zu welchem Preis?
Auch der grundsätzliche Marktzugang wird nicht verschwinden. Die entscheidende Frage lautet deshalb: Wie viele demokratiepolitische und andere Zugeständnisse wollen wir machen, um den sogenannten «privilegierten» Marktzugang zu erhalten?
Und was ist dieser privilegierte Marktzugang überhaupt wert, wenn sich der Markt selbst nur schwach entwickelt? Für die Schweizer Exportwirtschaft ist es beispielsweise wesentlich entscheidender, dass Deutschland industriell wieder auf die Beine kommt und Europa wirtschaftlich wächst. Ein noch so privilegierter Zugang zu einem stagnierenden Markt schafft keinen Wohlstand.
2. Eine nicht mehr umkehrbare Anbindung Richtung Passivmitgliedschaft
Die vorliegenden EU-Verträge führen faktisch zu einer institutionellen Anbindung an die EU, die später nur noch sehr schwer rückgängig zu machen sein wird.
«Decision Shaping» tönt zwar gut. In der Realität werden wir aber mit einer grossen Zahl von Rechtsänderungen konfrontiert sein und Mühe haben, bei all diesen Entwicklungen überhaupt Schritt zu halten. Zudem darf man durchaus bezweifeln, wie stark die Position der Schweiz bei der Weiterentwicklung des EU-Rechts tatsächlich ins Gewicht fallen wird. Die Mitgliedstaaten der EU-27 werden dem «Passivmitglied» Schweiz kaum Gewicht einräumen. Mit der Integrationsmethode droht eine dynamische Rechtsübernahme, die in der Schweiz direkte Wirkung entfaltet, sogar ohne eine Verankerung im Schweizer Recht.
Gerade deshalb müssen wir genau hinschauen, welche konkreten Nachteile wir mit diesen Verträgen in Kauf nehmen.
3. Das Damoklesschwert möglicher Sanktionen und einer Nivellierung nach unten
Die Beziehungen zwischen der Schweiz und der EU wird verrechtlicht. Entscheidend ist dabei der Mechanismus der dynamischen Rechtsübernahme: Übernimmt die Schweiz relevante Weiterentwicklungen des EU-Rechts nicht, können daraus Streitverfahren und letztlich Sanktionen entstehen. Im Vertragstext wird der Begriff von «Ausgleichsmassnahmen» verwendet – also ein Ausgleich aber in welche Richtung? Die Schweiz würde als erfolgreiches Land klar nach unten nivelliert. Die Erfolgreichen werden gebremst. Das ist kein guter Deal.
Das wird die schweizerische Demokratie verändern. Denn künftig wird bei politischen Entscheidungen immer auch die Frage im Raum stehen: Welche Konsequenzen drohen seitens der EU, wenn Volk oder Parlament einen anderen Weg wählen?
Dieses Damoklesschwert wird bei künftigen Abstimmungen und parlamentarischen Entscheiden stets mitschwingen.
Hinzu kommt die aus meiner Sicht zu dominante Stellung des Europäischen Gerichtshofs im gesamten Streitschlichtungsmechanismus.
4. Personenfreizügigkeit: falsche Anreize mit neuem Daueraufenthaltsrecht
Kritisch ist auch das vorgesehene Daueraufenthaltsrecht. EU-Bürger können unter bestimmten Voraussetzungen nach wenigen Jahren ein Daueraufenthaltsrecht erhalten. Damit verbunden sind weitreichende Ansprüche, unter anderem im Bereich der sozialen Absicherung.
Das ist aus meiner Sicht nicht die richtige Antwort auf die Herausforderungen des Bevölkerungswachstums. Die Schweiz braucht qualitatives Wachstum und eine Zuwanderung, die sich am Arbeitsmarkt und an den Bedürfnissen unseres Landes orientiert.
Gerade nach der Abstimmung über die Initiative «Keine 10-Millionen-Schweiz», die zwar abgelehnt wurde, aber in zehn Ständen eine Mehrheit fand, wäre es falsch, diese Sorgen einfach auszublenden.
5. Mehr Regulierung insbesondere bei den Lebensmitteln
Auch das Abkommen über Lebensmittelsicherheit wird aus betroffenen Branchen kritisch beurteilt. Befürchtet werden zusätzliche Regulierungen und der Verlust jenes Pragmatismus, der die schweizerische Regulierung in diesem Bereich bisher teilweise ausgezeichnet hat.
Auch hier stellt sich deshalb die grundsätzliche Frage: Welchen konkreten zusätzlichen Nutzen erhalten wir – und welche regulatorischen Verpflichtungen übernehmen wir dafür?
6. Der Preis
Die Schweiz soll zudem jährlich über 300 Millionen Franken an die EU leisten.
Auch darüber müssen wir offen diskutieren. Weshalb soll die Schweiz zusätzlich erhebliche Kohäsionsbeiträge leisten, obwohl sie gegenüber der EU seit Jahren ein beträchtliches Handelsbilanzdefizit in Milliardenhöhe aufweist und damit bereits wesentlich zur Nachfrage im EU-Binnenmarkt beiträgt?
Eine überzeugende Antwort auf diese Frage habe ich bisher nicht erhalten.
Ebenso kritisch ist die Teilnahme am Austauschprogramm im Bildungsbereich «Erasmus+» zu bewerten. Diese Lösung kostet im Vergleich zu heute fast viermal mehr – über 190 Millionen Franken pro Jahr
7. Bilateraler Weg: Ja – institutionelle Anbindung: Nein
Die entscheidende Frage ist deshalb nicht, ob wir für oder gegen Europa sind. Und sie lautet auch nicht, ob wir den bilateralen Weg fortsetzen wollen. Selbstverständlich liegt eine enge und konstruktive Zusammenarbeit mit unseren europäischen Nachbarn im Interesse der Schweiz.
Die entscheidende Frage lautet vielmehr: Welchen demokratiepolitischen Preis sind wir bereit, für diese Weiterentwicklung des Verhältnisses zur EU zu bezahlen?
Die bestehenden bilateralen Verträge haben der Schweiz und der EU Vorteile gebracht. Daraus folgt aber nicht, dass jede weitere institutionelle Anbindung automatisch ebenfalls im Interesse unseres Landes liegt.
Deshalb gilt für mich:
Ja zum bilateralen Weg. Nein zum EU-Anbindungsvertrag!

In der EU-Frage eine andere Position als der Mainstream einzunehmen, erfordert Haltung. Genau deshalb verbindet das Liberale Netzwerk Menschen, die die Abkommen kritisch betrachten – und die gemeinsam gehört werden wollen.



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